Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das auch weitreichende Änderungen für Onlineshops in Deutschland mit sich bringt. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die digitale Barrierefreiheit in allen Bereichen des Internets zu verbessern, um Menschen mit Behinderungen oder Einschränkung den gleichberechtigten Zugang zu Online-Angeboten zu ermöglichen. Dabei wird besonders der E-Commerce-Sektor in den Fokus genommen, wodurch Onlineshops künftig verpflichtet sind, ihre Webseiten und mobilen Apps barrierefrei zu gestalten.
Wichtige Bestimmungen für Onlineshops:
Haben Schrift und Hintergrund stets ausreichend Kontrast?
Es beginnt mit der Lesbarkeit des Textes, indem angemessene Schriftgrößen, -stile und hohe Farbkontraste verwendet werden. Die Schriftgröße für Fließtexte sollte mindestens 16 px. betragen.
Sind die Texte auf Ihrer Webseite in einfacher Sprache geschrieben und leicht zu verstehen?
Die Texte sollten in einfacher Sprache verfasst sein. Dadurch wird sichergestellt, dass auch Nutzer mit eingeschränkter Sehfähigkeit die Inhalte problemlos verstehen können. Meist haben diese nur die Möglichkeit, sich den Text vorlesen zu lassen.
Hat Ihre Webseite eine klare und einfache Navigation?
Die Navigation sollte benutzerfreundlich gestaltet sein. Es sollten nicht zu viele Kategorie-Ebenen verwendet werden, also am besten die Hauptkategorien und darunter jeweils maximal zwei Unterkategorie-Ebenen. Hiermit ermöglichen Sie Nutzern einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gewünschten Informationen. Nutzern mit Sehbehinderung fällt es bei maximal drei Ebenen leichter, sich zurechtzufinden.
Lässt sich Ihre Webseite mit einer Tastatur bedienen?
Ihre Website sollte sowohl mit der Maus als auch mit der Tastatur oder einem Touchscreen leicht zu bedienen sein.
Sind die Texte Ihrer Webseite für Screenreader zugänglich?
Ein barrierefreies Design beinhaltet auch die Berücksichtigung von Technologien wie Screenreader und Spracherkennungssoftware.
Besitzen die Bilder auf Ihrer Webseite einen Alternativtext?
Es ist wichtig, dass alle Medien (einschließlich Bilder und Videos) mit alternativen Texten oder Untertiteln versehen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass auch gehörlose oder schwerhörige Nutzer auf die Inhalte zugreifen können. Sehbehinderte können sich vorlesen lassen, was auf dem Bild zu sehen ist.
Gut für die Suchmaschinenoptimierung
Auch im Bereich SEO erzielen Webseiten, die die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen, eine bessere User Experience. Suchmaschinen wie Google belohnen dies mit höheren Rankings. Barrierefreiheit und die Suchmaschinenoptimierung (SEO) gehen also Hand in Hand.
Shopware 6.7 bringt erhebliche Verbesserungen in der Barrierefreiheit
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Barrierefreiheit (Accessibility Compliance)
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Zur Einhaltung des Europäischen Barrierefreiheitsgesetzes (European Accessibility Act, EAA) werden erhebliche Verbesserungen der Barrierefreiheit vorgenommen.
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Shopware 6.6: Accessibility-Updates werden auch für Shopware 6.6 zurückportiert, sind allerdings deaktiviert, um Händler:innen zu unterstützen, die nicht sofort auf 6.7 upgraden können.
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Shopware 6.6: Beachtem Sie, dass diese Änderungen Anpassungen an Ihrem Theme und/oder den installierten Erweiterungen erforderlich machen können.
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Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Beratung über support.arboro.de oder per E-Mail an support@arboro.de
Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Barrierefreiheit in Ihrem Onlineshop zu begleiten.